Informationsrichtlinie
Strukturdokumentation mit Hinweisen zur Aktualität externer Informationen und zur Prüfung von Webadressen.
Grundsätze
- Nur überprüfbare Eigenschaften der lokalen Seitenstruktur beschreiben.
- Externe Angaben als prüfbedürftig kennzeichnen.
- Keine erfundenen Unternehmens- oder Kontaktangaben ergänzen.
- Änderungen externer Inhalte berücksichtigen.
Strukturelle Angaben beziehen sich auf den dargestellten Informationsplan. Externe Adressen, Aktualität und offizieller Status sind vor Nutzung selbst zu überprüfen.