Informationsrichtlinie

Strukturdokumentation mit Hinweisen zur Aktualität externer Informationen und zur Prüfung von Webadressen.

Grundsätze

  • Nur überprüfbare Eigenschaften der lokalen Seitenstruktur beschreiben.
  • Externe Angaben als prüfbedürftig kennzeichnen.
  • Keine erfundenen Unternehmens- oder Kontaktangaben ergänzen.
  • Änderungen externer Inhalte berücksichtigen.

Strukturelle Angaben beziehen sich auf den dargestellten Informationsplan. Externe Adressen, Aktualität und offizieller Status sind vor Nutzung selbst zu überprüfen.